FAQ

REGUPOL Fallschutzplatten für den Aussenbereich

Haben Sie eine Frage zu unseren REGUPOL playfix  Produkten? Wir sind sicher, dass Sie hier eine Antwort finden werden.

Weil diese sehr sicher sind und viele Jahre halten.

Sie können unsere Produkte in über 20 verschiedenen Farben erhalten.
Schauen Sie gerne auf den jeweiligen Produktseiten oder sprechen Sie uns an.

Fallschutzplatten können auf einer gebundenen (Asphalt oder Beton) als auch auf einer ungebundenen Tragschicht (Schotter und Splittbett) verlegt werden.

Nein, bei Verlegung auf ungebundener Tragschicht empfehlen wir das Dübel-Steck System zu verwenden, dieses sorgt dafür, dass die Platten nicht verrutschen. Ab einer Stärke von 75 mm empfehlen wir eine zusätzliche Fugenverklebung.
Bei Verlegung auf gebundener Tragschicht empfehlen wir eine punktuelle Verklebung auf dem Untergrund. Weitere Informationen finden Sie in der entsprechenden Verlegeanleitung. 
Info: Der Einbau von REGUPOL playfix VB kann genauso erfolgen wie bei einem Betonpflaster.

EPDM Granulate

Hierbei besteht das Material der Nutzschicht aus EPDM (Ethylen-Propylen-Dien-(Monomer)- Kautschuk). Es wird in unserem Herstellungsprozess mit einem Polyurethan-Bindemittel angereichert, verdichtet und zu den bekannten Fallschutz- und Elastikplatten verpresst. Als Hinterfüllung dienen dazu Gummigranulat oder Gummifaserwerkstoffe. EPDM Granulat ist vollständig durchgefärbt und bietet eine hohe Farbbrillianz mit einer Farbpalette von über 20 unterschiedlichen Farben.

Nein, das muss nicht zwingend sein. Gegen einen geringen Aufpreis senden wir Ihnen das Material per LKW inkl. Entladung zu.

Ja, dies ist möglich, wenn eine entsprechende Menge angefragt wird.

Einfach gesagt: mit einer Stichsäge mit grobem Holzsägeblatt.

Ja, das geht sehr gut.

Wenn die Platten langsam und gerade befahren werden (die auftretenden Scherkräfte bei Lenkbewegungen würden die Platten zerstören) ist die Gefahr einer Beschädigung reduziert, ganz ausschließen kann man diese aber nicht. Die Platten (und in den meisten Fällen auch der Untergrund) hält eine Befahrung mit einem PKW oder LKW nicht aus.  Austretende Flüssigkeiten (z.B. Öle, Schmierstoffe u.ä.) greifen die Platten zu stark an und schädigen diese.

Das Spielgerät bestimmt die Fallhöhe, die eingehalten werden muss. Diese Fallhöhe wiederum bestimmt die Plattendicke.
Sollte kein Spielgerät vorhanden sein und unser Material „nur“ zum Bespielen genutzt werden, so reicht in den meisten Fällen eine Mindestdicke von 30 mm aus.

Ja, unsere Fallschutzplatten sind sehr wasserdurchlässig. Selbst nach Starkregenereignissen sind sie schnell wieder nutzbar.

Mit einem Besen sollten die Fallschutzplatten je nach Notwendigkeit vom groben Schmutz befreit werden, dies beugt auch einer Veralgung vor.
Mehrmals jährlich sollten die Fallschutzplatten mit einem Hochdruckreiniger (ohne rotierende Düse) von Schmutzpartikeln befreit werden. Weitere Informationen finden Sie in der entsprechenden Reinigungsempfehlung.

Dies ist abhängig von der Nutzungsintensität und der Pflege / Reinigung. Unsere Erfahrungswerte zeigen, dass eine Fallschutzplatte viele Jahre halten kann. (Entsprechende Pflege und Unterbau vorausgesetzt).

Ja, die gibt es bestimmt. Bitte rufen Sie uns an, dann stellen wir Ihnen gerne Referenzadressen zur Verfügung.

Wenn die Ware lagermäßig vorrätig ist, erhalten Sie die Ware innerhalb Deutschlands innerhalb weniger Tage.

Ja, zu Beginn schon, wie jeder andere Boden auch. Dieser wahrnehmbare Geruch wird aber im Laufe der ersten Wochen / Monate deutlich abnehmen. Unsere Fallschutzplatten sind gesundheitlich unbedenklich.

Kleinmuster senden wir Ihnen gerne zu.

Ja, das geht ab 1.000 EUR Nettowarenwert.

Wir haben fast in ganz Deutschland Experten vor Ort. Bitte kontaktieren Sie uns, dann geben wir Ihnen den richtigen Ansprechpartner gerne weiter.

Ja, dies ist, je nach Projektgröße, möglich.

Ja, das geht, wenn eine entsprechende Menge angefragt wird. Schauen Sie gerne in unserem Flooring Designer.

Für alle unsere Fallschutzplatten gilt die Abfallschlüsselnummer des Europäischen Abfallverzeichnisses (EAK Nummer). Diese EAK Nummer bezieht sich auf tatsächliche Abfälle nach ihrer Herkunft und ist damit nicht produkt-, sondern anwendungsbezogen.
Vorschlagsliste für Abfallschlüssel/Abfallbezeichnung gemäß EAKV lautet 070299. Detailliertere Informationen entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Sicherheitsdatenblatt des Produktes.
Bitte sprechen Sie mit Ihrem örtlichen Entsorgungsunternehmen bzgl. der Beachtung der örtlichen Vorschriften.

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